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   VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98   

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VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
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Heranwachsender Straftäter

§ 48 Abs. 2 Satz 2 AuslG, zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Bundesgebiet aufgewachsen": maßgeblich sind die "Entwicklungsjahre";

§ 80 Abs. 5 VwGO, Abschiebung läßt Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisungsverfügung (vgl. § 72 Abs. 2 AuslG) nicht entfallen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besonderer Ausweisungsschutz für Heranwachsende, die im Bundesgebiet aufgewachsen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 790
  • FamRZ 1999, 994
  • VBlBW 1999, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Denn es spricht viel dafür, daß ein durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichneter Ausnahmefall gegeben ist, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1993, BVerwGE 94, 35; Urteile v. 15.12.1995 und 28.1.1997, Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nrn. 2 und 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 13 S 2025/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Kinder nach AuslG 1990 § 21 Abs 3 setzt noch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Die dem Antragsteller zuvor als Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist gemäß § 21 Abs. 3 AuslG zu einem eigenständigen, von den Voraussetzungen für den Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht geworden, nachdem er bei Eintritt der Volljährigkeit noch im Besitz einer nach Maßgabe von § 17 AuslG zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis war (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.7.1997 - 13 S 2025/96 -, InfAuslR 97, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Daß die Ausweisung des Antragstellers wirksam geworden ist und dem Antragsteller deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden darf (§ 72 Abs. 2 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG), steht der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil - wie oben ausgeführt - an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ernstliche Zweifel bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.2.1997 - 11 S 3271/96 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder reicht es aus, daß der Heranwachsende (erst) im Zeitpunkt der Antragstellung seit acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AuslG; vgl. dazu VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 24.2.1992, EZAR 017 Nr. 3 = DÖV 1992, 539).
  • VGH Hessen, 18.02.2000 - 12 TG 2846/99

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen ausländischen Heranwachsenden -

    Die Rechtsauffassung des beschließenden Senats wird erkennbar auch vom VGH Baden-Württemberg geteilt, der die allein auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG gestützte Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen und mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden Heranwachsenden für rechtswidrig erklärt hat (VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98 -, EZAR 035 Nr. 26 = NVwZ 1999, 790 = InfAuslR 1999, 228 = AuAS 1999, 174).
  • VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00

    Hundesteuer für Wachhund

    Unter Berufung auf diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 12.04.2000 (BVerwGE 111, 122) dargelegt, dass für sogenannte "Erwerbszweitwohnungen", also Wohnungen, die aus beruflichen Gründen am Ort der Beschäftigung gemietet wurden, Zweitwohnungsteuer erhoben werden kann (ebenso: BFH, Urt. v. 05.03.1997, BFHE 182, 243; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.1989, VBlBW 1989, 348; FG Berlin, Urt. v. 29.06.2001 - 10 K 9135/00 - JURIS; a.A. Nieders.OVG, Urt. v. 21.04.1999 - 13 L 5282/98 -, NVwZ 1999, 790, aufgehoben durch Urt. des BVerwG v. 12.04.2000, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 11 S 304/00

    Ist-Ausweisung eines Straftäters - strafrichterliche Sozialprognose

    Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 AuslG kann ein Heranwachsender, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.2.1999 -- 11 S 2312/98 --, InfAuslR 1999, 228 = VBlBW 1999, 430) und mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt -- diese Voraussetzungen lagen beim Antragsteller bei Erlass des Widerspruchsbescheids vor --, nur nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und Abs. 3 AuslG ausgewiesen werden.
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